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In der gegenwärtigen Staatsschuldenkrise stellt sich die Frage, ob ein Schuldnerstaat seinen privaten Anleihegläubigern die Einrede des Staatsnotstandes entgegenhalten kann. Die herrschende Meinung lehnt dies ab.Dabei ist die Einrede des Staatsnotstands Ausdruck einer fundamentalen Rechtsgüter- und Pflichtenkollision: Auf der einen Seite steht der Anleihevertrag, die Bindung an das Wort, das Sich-Gebunden-Fühlen an seine Erklärung, kurz: die Vertragstreue. Diese konfligiert mit der Pflicht des Staates zur Existenzsicherung gegenüber der eigenen Bevölkerung. Zugespitzt formuliert: Die Zahlungspflicht "nach außen" steht in Antinomie zur Existenzsicherungspflicht "nach innen" - das Privatrecht kollidiert mit dem Staats- und Völkerrecht, der contrat privé mit dem contrat social .In einer solchen Kollisionslage - so die These dieser Studie - kann sich ein Staat auf ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht wegen Pflichtenkollision analog §275 Abs. 3 BGB berufen.