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Das epochale Ereignis der deutschen Wiedervereinigung liegt mittlerweile mehr als fünfzehn Jahre zurück. Nach dieser Zeitspanne lohnt ein genauerer Blick auf den langjährigen Prozeß der Rechtsanpassung. Es wird demonstriert, daß der - bisher eher unterbelichtete - Transformationsprozeß in Ostdeutschland ein reizvoller Untersuchungsgegenstand ist, in dem sich die Singularität dieses Ereignisses mit hergebrachten Argumentationsfiguren wie der von der "Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers" auf neuartige Weise verknüpft. Diese in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts seit langem gebrauchte Wendung wird einer genaueren Analyse mit Blick darauf unterworfen, daß sie in den einschlägigen Entscheidungen zu Fragen der deutschen Wiedervereinigung und deren Rechtsfolgen auffallend häufig Verwendung gefunden hat. Die Ausgangsfrage lautet, was es konkret bedeutet, wenn das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgrund der diagnostizierten "Sondersituation" eine solche Gestaltungsfreiheit oder auch ein Mehr davon zubilligt. Daran anknüpfend wird problematisiert, ob hiermit gar eine - möglicherweise unumgängliche - Relativierung verfassungsrechtlicher Standards einhergeht, in der ein Sonderverfassungsrecht jenseits der explizit im Grundgesetz geregelten Fälle (vor allem der inzwischen obsolet gewordene Art. 143 I, II GG) zu erblicken ist.