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Aufgrund ihrer unterschiedlichen Schadenserwartung werden Frauen und Männer in der privaten Krankenversicherung sowohl in Deutschland als auch in Österreich unterschiedlichen Risikogruppen zugeordnet und Prämien und Leistungen geschlechtsspezifisch berechnet. Dies führt dazu, dass vergleichbarer Versicherungsschutz für weibliche Versicherte erheblich teurer ist als für männliche. Die Vereinbarkeit dieser Praxis mit dem (verfassungsrechtlichen) Gleichheitssatz wird im deutschen Schrifttum bereits seit langem diskutiert und hat auch durch den Erlass der Gleichbehandlungs-Richtlinie 2004/113/EG keine abschießende Klärung erfahren. Das Werk beurteilt umfassend die Frage nach der Zulässigkeit der geschlechtsabhängigen Tarifierung in der privaten Krankenversicherung sowohl für Deutschland als auch für Österreich, indem insbesondere die Europarechts- und Verfassungskonformität der geltenden Rechtslage und die Existenz einer Gleichbehandlungspflicht für private Krankenversicherer sowie die Notwendigkeit von gesetzgeberischen Maßnahmen untersucht werden.