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Neben dem Staat beeinträchtigen auch Kirchen und Religionsgemeinschaften den Einzelnen in seinen Grundrechten. Da das Kirchenmitglied zugleich Staatsbürger ist, stellt sich das Problem, ob die Religionsgemeinschaften zur Achtung der Grundrechte des Grundgesetzes verpflichtet sind. Weiter wendet sich die Arbeit der bislang nur wenig diskutierten Frage zu, ob die Religionsgemeinschaften bereit sind, staatliche Grundrechte in ihr innerkirchliches Rechtssystem aufzunehmen. Eine Auseinandersetzung mit bestehenden kircheneigenen Grundrechten des Codex Iuris Canonici sowie der einzelnen Verfassungen der Landeskirchen ist dabei unumgänglich. Die Religionsgemeinschaften selbst sehen sich aber auch der Beschränkung ihrer Rechte durch Staat und Gesellschaft ausgesetzt. Die sich daher ergebende Frage der Grundrechtsträgerschaft der Kirchen beantwortet der Autor unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Systems des Grundgesetzes.