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Nachdem das Strafrecht aufgrund seiner besonders engen Verbindung zur nationalen Souveränität und zur kulturellen Identität der EU-Mitgliedstaaten lange von Vorgaben aus Brüssel weitgehend verschont geblieben war, werden seit einigen Jahren deutsche Strafgesetze auch durch Brüsseler Vorgaben beeinflusst. Europäische Vorgaben zum Umweltstrafrecht sind dabei einerseits Sanktionsmittel zur Durchsetzung der EG-Umweltpolitik, aber auch integraler Bestandteil des nationalen Strafrechts. Dieses Spannungsverhältnis führte zu einem Streit über den richtigen Standort einer Europäisierung des Umweltstrafrechts, der durch den EuGH am 13.9.2005 entschieden wurde. Martin Heger beleuchtet die Europäisierung des Umweltstrafrechts zunächst aus europarechtlicher Sicht, stellt dem das deutsche Umweltstrafrecht gegenüber und prüft dessen Änderungsbedarf im Lichte des jüngsten Richtlinienentwurfs der EG.