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Am 1.7.1980 trat ein neues Umweltstrafrecht in Kraft, das aufgrund zahlreicher Ungereimtheiten bereits im Jahre 1994 einer grundlegenden Reform unterzogen wurde. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit das derzeitige Umweltstrafrecht Probleme von Überkriminalisierungen aufweist und wie dem ultima-ratio-Grundsatz des Strafrechts auch im Bereich der Umweltdelikte Rechnung zu tragen ist. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf den Tatbestand der Gewässerverunreinigung. Insbesondere 324 StGB weist eine tatbestandliche Überweite auf, die zu zahlreichen Problemen führt. Auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wird eine Anhebung der Strafbarkeitsschwelle bei gleichzeitiger Anpassung des Ordnungswidrigkeitenrechts vorgeschlagen.