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Die Entscheidung des ECOFIN-Rats über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits nach Art. 104 Abs. 6 EGV nimmt eine Schlüsselstellung im Defizitüberwachungsverfahren ein, da der Beschluss des Rats Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen und Sanktionen ist. Welche rechtlichen Grenzen sind dem Rat bei dieser Entscheidung gesetzt? Die Autorin untersucht die Bedeutung der gemeinschaftsrechtlichen Zielbestimmungen für die Ratsentscheidung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Preisstabilität keinen absoluten Vorrang gegenüber den anderen Zielen genießt. Eine wichtige Ermessensgrenze ist das institutionelle Gleichgewicht zwischen Rat und Kommission. Dieses entsteht aus den Kompetenzrechten der Organe im Defizitverfahren, insbesondere dem Initiativrecht der Kommission und dem Letztentscheidungsrecht des Rats. Die Untersuchung bewertet die Entscheidungspraxis der Organe sowie die Änderungen durch die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts.