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Die Arbeit behandelt die Frage, ob die Regelung, die das deutsche Recht in den 51 und 24 UrhG zur Entlehnungsfreiheit i.w.S. trifft, den Anforderungen an die Praxis gerecht wird - unter Berücksichtigung des Interessenausgleichs zwischen Urheber (Art. 14 GG) und Allgemeinheit bzw. neuer Wertschöpfer (Art. 6 GG). Die Arbeit grenzt zunächst die Entlehnungsfreiheit von Tatbeständen der Übernahme ab. Im Anschluß werden die Fälle der Entlehnung für die unterschiedlichen Werkkategorien und Medien (Sprachwerke, Bild, Film, online-Dienste und Musik) und die durch die technische Entwicklung beeinflußten Schwierigkeiten dargestellt. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß die geltenden Entlehnungsvorschriften in ihrer kasuistischen Konzeption zu eng sind, um atypischen oder innovativen Werkneuschöpfungen gerecht werden zu können. Eine Lösung ist de lege ferenda herbeizuführen. Das Werk richtet sich an den akademischen Bereich wie auch an die mit der Problematik der Entlehnung regelmäßig befaßten Personenkreise insbesondere im Bereich der Filmwirtschaft sowie der Produktionsgesellschaften im Bereich der neuen Medien. Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.