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Das neue. englische Gesetz iiber die Aktiengeseilschaften vom 10. Mai 1929, the Companies Act, 1929, rechtskraftig vom 1. November 1929 an, ist von weitestgehender Bedeutung, da es aile Vorschriften alterer Gesetze, soweit sie noch anwendbar sind, und die Ergebnisse der bisherigen Rechtsprechung auf dem Gebiete des Aktienrechtes, mit einer groBen Zahl neuer Vorschriften in grundlegender Kodifikation zusammenfaBt. Bis auf die kleinsten Einzelheiten ist darin ailes geordnet, was irgendwie auf die Aktiengeseilschaft Bezug hat. Der neue Companies Act wird auch iiber GroBbritannien hinaus fiir den internationalen Handel von groBtem Interesse sein. Der Verfasser hat deshalb das Gesetz in die deutsche Sprache iibertragen. Da es sich nur urn eine moglichst wortliche tJbersetzung handeln konnte, muB er die Verantwortung fiir das unklassische Deutsch dem eng lischen Gesetzgeber iiberlassen. Die uniibersichtliche Systematik, der weitschweifige Stil, die vielen unnotigen Wiederholungen und das periodenreiche Satzgefiige lassen selbst in der englischen Originalsprache auch fiir gebildete Englander manches nur schwer verstandlich sein. Zum besseren Verstandnis habe ich deshalb dem Gesetze eine kurze systematische Darsteilung und ein alphabetisches Sachverzeichnis bei gegeben. Ich hoffe dadurch das Studium des neuen englischen Aktienrechtes zu erleichtern. Von besonderem Werte sind die Formulare von Griindungsurkunden, Statuten usw. , die auch der englische Gesetzgeber als Anhang dem Gesetze folgen laBt. Am Ende meiner Arbeit mochte ich noch meinem Kollegen Dr. Ernst Henrici in Ziirich danken, der mich beim Lesen der Korrektur bogen, insbesondere beim ncchmaligen Vergleichen der tJbertragung mit dem W ortlaut des Originalgesetzes unterstiitzt hat.