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Das Verhalten der UdSSR seit Abschluss des Viermächte-Abkommens hat die Frage der wirksamen Einbeziehung Berlins in die Europäischen Gemeinschaften erneut aktuell werden lassen. Der besondere, alliierte Status und die sich hieraus ergebende höchst komplexe rechtliche und politische Situation Berlins wirft in diesem Punkt eine ganze Reihe von Fragen auf. Zwar hat das Viermächte-Abkommen von 1971 zumindest juristisch einen gewissen Schlussstrich gezogen, jedoch ergeben sich aus dem Spannungsfeld zwischen europäischen Rechtsnormen und alliierten Vorbehaltsrechten in Berlin auch weiterhin eine Fülle von zum Teil erst neu auftretenden Fragen.