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Die Arbeit befasst sich mit den europarechtlichen Vorgaben, die bei der Erteilung von Dienstleistungskonzessionen zu beachten sind. Hierbei steht neben den dem europäischen Primärrecht entnommenen Vergabeprinzipien insbesondere auch die Frage der beihilferechtlichen Relevanz von Dienstleistungskonzessionen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Letzteres sowohl bezüglich häufig anzutreffender, staatlicher Zuschüsse zum Betrieb konzessionierter Dienste als auch hinsichtlich des Vorgangs der Konzessionierung wirtschaftlich lukrativer Geschäftsfelder als solcher. In Ansehung des gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundsatzes effektiven Rechtsschutzes erfolgt in diesem Zusammenhang auch eine Auseinandersetzung mit dem im deutschen Rechtskreis bestehenden Konkurrenten-Rechtsschutz bezüglich der Erteilung von Dienstleistungskonzessionen an Mitbewerber.