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Bei der Dienstgemeinschaft handelt es sich insbesondere in Zusammenhang mit der besonderen Loyalitätspflicht im kirchlichen Dienst um einen zentralen Begriff des kirchlichen Arbeitsrechts. Ziel dieser interdisziplinären Studie ist es, einen Beitrag zur Erhellung des problematischen Verhältnisses von theologischem Dienstbegriff und juristischen Dienstverhältnissen zu leisten. Die kritische Auseinandersetzung mit der Dienstgemeinschaft führt zu dem Ergebnis, daß der theologisch geprägte Begriff der christlichen Dienstgemeinschaft nicht geeignet ist, auf die arbeitsrechtliche Ebene übertragen zu werden. Die Dienstgemeinschaft als Rechtsbegriff sieht sich dabei doppelt in Frage gestellt: zum einen durch einen immer noch nicht erzielten Konsens über ihren Begriffsinhalt, zum anderen durch den nicht eingelösten Anspruch auf theologische Legitimität.