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Während Kriminelle die Vorteile der neuen Freizügigkeit in Europa zu nutzen wissen, verharrt die Strafverfolgung in nationaler Starre. In jüngster Zeit kommen allerdings auch hier Reformen in Gang. Jedoch stehen einer effizienten Neuordnung über Jahrhunderte gewachsene Rechtstraditionen entgegen. Diese aufzubrechen bedeutet eine Reform in kleinen Schritten, wozu diese Arbeit einen Beitrag leistet. In einem Vergleich zwischen der Strafverfolgungspraxis in England/Wales und Deutschland wird untersucht, ob einem europäischen Strafverfolgungssystem unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen. Dabei ist Ziel der Arbeit ein Rechtsvergleich in ihrer praktischen Konkretion. Es wird die Rechtspraxis anhand der Falltypen Ladendiebstahl, Kreditbetrug und Mord untersucht. Insoweit wird eine Rechtswirklichkeit aufgedeckt, die sich von den rechtlichen Vorgaben weit entfernt hat und deshalb in einem ganz anderen Sinne reformbedürftig erscheint, als es theoretisch zu vermuten ist. Nicht die «Rechtssysteme» bereiten Schwierigkeiten, sondern die «Verfolgungspraxis». Allerdings sind die auftauchenden Sachprobleme in Deutschland und in England/Wales identisch. Deshalb ist eine rechtliche Lösung im Hinblick auf eine einheitliche Strafrechtsordnung in Europa möglich.