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Der Prozess der innerverbandlichen Willensbildung in den Spartengewerkschaften hat in der Debatte über diesen neuen Gewerkschaftstypus bisher kaum Beachtung gefunden. Diese Arbeit belegt jedoch, dass auch das Innenleben der Spartengewerkschaften von rechtlichem Interesse ist. Zunächst wird ihre Verpflichtung zu einer demokratischen Organisationsstruktur herausgearbeitet, wobei auch Unterschiede zu den großen Einheitsgewerkschaften aufgezeigt werden. Sodann wird dargelegt, dass das Gros der etablierten Spartengewerkschaften im Wesentlichen demokratisch organisiert ist, die Satzungen aller etablierten Spartengewerkschaften aber zumindest partielle Demokratiedefizite aufweisen. Abschließend werden die Folgen einer fehlenden demokratischen Gewerkschaftsstruktur analysiert.