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Die Reformen der Sexualdelikte seit den 1990er Jahren wollen einen umfassenden Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts unabhängig von Alter, Geschlecht oder beruflicher Betätigung im Milieu erreichen. Die Umsetzung der gesetzgeberischen Vorgaben in der Strafrechtsdogmatik offenbart jedoch ein zerrissenes Bild: neben Fortschritten gibt es Beharrungstendenzen, in Teilbereichen sogar Rückschritte. Diese Arbeit befasst sich mit einem solchen Rückschritt, nämlich der Wiederentdeckung der sexuellen Gewaltdelikte als «eigenhändige» Delikte und den damit verbundenen Restriktionen für Mittäter und Unterlassungstäter. Angesichts einer nahezu unbestrittenen Rechtsprechung übernimmt der Autor die Aufgabe, ausgehend von den historischen Wurzeln dieser Doktrin einem Anachronismus auf die Spur zu kommen, der für die materielle Beteiligungslehre zur Zerreißprobe werden könnte.