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Die Beschleunigung des Strafprozesses ist ein Problem, das die Rechtspflege, krankend am "Erbübel des bedächtigen Ganges" (Max Kummer), schon immer belastet hat. Sie ist auch vermehrt Gegenstand des politischen Interesses, denn unsere Strafprozesse dauern vielfach zu lange. Sowohl öffentliche als auch Individual-Interessen sprechen für eine Beschleunigung. Die Verkürzung der Prozessdauer darf aber im Rechtsstaat nicht mit einer "Verkürzung" wesentlicher Rechte der Verfahrensbeteiligten einhergehen. Die rechtstaatlichen Grundsätze des Strafprozesses können u.a. mit dem Beschleunigungsgebot in Konflikt geraten. Die vorliegende Arbeit zeigt Beschleunigungsmöglichkeiten im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit auf und bietet in vielen Fällen zur Remedur auch Regelungs-"Rezepte" an.