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Die Beendigungsformen des Ermittlungsverfahrens und ihre Ausgestaltung zeigen, wie die Rollen im Strafprozeß wirklich verteilt sind und wer Herr des jeweiligen Verfahrensabschnitts ist. Das Ermittlungsverfahren von heute hat sich vom rechtsstaatlichen Zustand der RStPO von 1877/79 weit entfernt. In den Beendigungsformen - von Opportunitätseinstellung bis hin zur Ausweitung der besonderen Verfahren - verdeutlicht sich die gewandelte Struktur und Aufgabenstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Kriminalpolitik, Ermessensentscheidungen, Prozeßökonomie und Machtzuwachs der Staatsanwaltschaft sind bestimmend geworden. Diese Problemstellung ist Gegenstand neuester juristischer und politischer Debatten sowie heftiger Auseinandersetzungen.