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Wird während der Bauerrichtungsphase das Insolvenzverfahren über das Vermögen des beauftragten Bauunternehmers eröffnet, hat dies in der Regel erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Bauherrn. Der Bauherr hat ein besonderes Interesse, seine Ansprüche gegen den Bauunternehmer in dem Bauvertrag insolvenzfest abzusichern und sich im Insolvenzfall vorzeitig von dem Bauvertrag lösen zu können. In dieser Studie werden die Sicherungs- und Vertragslösungsrechte des BGB und der VOB/B daraufhin untersucht, ob sie dem privaten Bauherrn einen Schutz seiner Vermögensinteressen in der Insolvenz des Bauunternehmers gewähren und wie eine gegebenenfalls erforderliche Optimierung dieses Schutzes in der Vertragsgestaltung erreicht werden kann.