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Gemeinden müssen bei der Bauleitplanung Belastungen des Bodens mit Schadstoffen berücksichtigen. Das gilt nicht nur für Altlasten und bei der Ausweisung einer Wohnnutzung, sondern auch für großflächige und aktuelle Bodenverunreinigungen und bei der Ausweisung anderer, z.B. einer gewerblichen Nutzung. Die nicht ausreichende Berücksichtigung von Bodenbelastungen bei der Bauleitplanung kann Abwägungsfehler und damit die (teilweise) Nichtigkeit der Bauleitpläne zur Folge haben. Eine fehlerhafte Bebauungsplanung auf schadstoffbelasteten Flächen kann außerdem Amtshaftungsansprüche gegen die planende Gemeinde nach sich ziehen. Diese Arbeit behandelt die Anforderungen an die Abwägung und den Planinhalt, die Konfliktverlagerung, die Kennzeichnungspflicht, die rechtliche Kontrolle der Pläne, Entschädigung und Schadensersatz bei der Bauleitplanung auf schadstoffbelasteten Böden.