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Die Arbeit behandelt eine Problemstellung auf der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Am Beispiel der Rote-Kreuz-Krankenschwestern, die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Arbeitnehmerinnen sind, wird die arbeitsrechtliche Einordnung von mitarbeitenden Vereinsmitgliedern und Gesellschaftern untersucht. In kritischer Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird herausgearbeitet, dass die Rote-Kreuz-Schwestern alle Tatbestandsmerkmale des traditionellen Arbeitnehmerbegriffs erfüllen und deshalb aufgrund des im Arbeitsrecht geltenden faktischen Rechtsformzwangs für abhängige Beschäftigungsverhältnisse Arbeitnehmerinnen ihrer Schwesternschaften sind. Im Anschluss daran wird untersucht, ob und inwieweit sich die für die arbeitsrechtliche Einordnung der Rote-Kreuz-Schwestern gefundenen Ergebnisse auf andere Gesellschaftsformen übertragen lassen.