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Ob eine Maßnahme einseitiger Natur ist oder eine kooperative Verhaltensweise darstellt, ist in vertikalen Wettbewerbsverhältnissen häufig entscheidend für die kartellrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahme. So können Preisempfehlungen eines Herstellers kartellrechtskonform sein, Preisabsprachen zwischen Hersteller und Händler in der Regel nicht. Die vorliegende Arbeit untersucht die Abgrenzung zwischen einseitigen Maßnahmen und kooperativen Verhaltensweisen in vertikalen Wettbewerbsverhältnissen mit Blick auf die Rechtslage in der Europäischen Union und den USA. Die Arbeit analysiert dabei die grundlegenden Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen in der Europäischen Union und den USA und bietet verschiedene Vorschläge zur Lösung der Abgrenzungsproblematik an.