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Im Jahr 2011 findet die erste gesamtdeutsche Volkszählung statt. Sie vollzieht einen Paradigmenwechsel: Erstmals wird die Volkszählung als registergestützte Erhebung durchgeführt. Von der Genauigkeit ihrer Ergebnisse hängt viel ab - insbesondere für die Gemeinden. Die amtliche Einwohnerzahl, die der Zensus 2011 erhebt, lenkt nicht nur die Finanzströme im kommunalen Finanzausgleich; rund 50 weitere Gesetze knüpfen tatbestandlich an die amtliche Einwohnerzahl an. Indem die registergestützte Erhebung eine Wahrscheinlichkeitsrechnung auf der Grundlage der (fehlerbehafteten) Verwaltungsregister vornimmt, birgt sie substanzielle Ungenauigkeits- und verfahrensrechtliche Nachvollziehbarkeitsrisiken. Das Fehlerrisiko trifft die Gemeinden je nach Struktur und Größe ungleich. Diese Probleme hat die Rechtswissenschaft bislang nicht erkannt. Das Werk legt den Finger in die offenen Wunden des Zensus 2011.