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Die Frage nach der Existenz von Unterlassungsansprüchen zugunsten der Arbeitnehmerrepräsentanten beschäftigt Praxis und Wissenschaft seit Jahrzehnten. Der Autor verknüpft die Regelungen des BetrVG, EBRG sowie des BPersVG und entwickelt für jedes Gebiet eine eigenständige Lösung auf der Grundlage vergleichbarer, allgemeiner Prinzipien. Dabei trennt er zwischen einem paritätischen Unterlassungsanspruch bei Mitbestimmungsrechten und einem verfahrenssichernden Unterlassungsanspruch bei den übrigen Beteiligungsrechten. Davon ausgehend entwickelt er ein abgestuftes und differenziertes System im Spannungsfeld der Arbeitnehmerinteressen und Arbeitgeberfreiheiten. Einen besonderen Stellenwert in der Arbeit nimmt das Unionsrecht ein: Der Unterlassungsanspruch fällt in den Bereich der sog. unionsrechtskonformen Rechtsfortbildung vor dem Hintergrund der Richtlinien 2002/14/EG und 2009/38/EG.