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Das Phänomen des unfairen Vertrags ist keine Entdeckung des Privatrechts. Einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben die Problematik mit Nachdruck ins Bewußtsein der Zivilistik gerückt, so daß diese sich seiner annehmen muß. Dabei sind die Grundlagen der Privatautonomie mit den Grenzen einer gerichtlichen Geltungskontrolle in Beziehung zu setzen. Die Rechtsprechungsfälle zum strukturellen Ungleichgewicht erweisen sich bei näherem Zusehen als ein Problem der privaten Macht. Verträgen, die auf einer privaten Machtstellung einer Seite beruhen, fehlt tendenziell die Richtigkeitsgewähr privatautonom bestimmten Handelns. Dies bewirkt nicht zwangsläufig ihre Nichtigkeit, löst aber in der Regel eine Geltungskontrolle aus, für die der Autor privatrechtliche Maßstäbe entwickelt.