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Das Umweltstrafrecht als vergleichsweise neue Strafrechtsdisziplin befindet sich im Umbruch. Die in jüngster Vergangenheit vollzogenen Änderungen im österreichischen Strafgesetzbuch und konkreten Reformvorhaben auf dem Gebiet des deutschen Strafrechts sind nur zwei Beispiele hierfür. Die vorliegende Arbeit verdeutlicht anhand des Gewässerstrafrechts die Notwendigkeit eines strafrechtlich sanktionierten Umweltschutzes. Der Autor löst sich hierbei von der Begrenztheit nationaler Denkansätze insoweit, als er die österreichischen und schweizerischen Strafrechtssysteme zum Vergleich heranzieht. Mit dieser Vorgehensweise werden Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt, die insbesondere für die Entwicklung des deutschen Umweltstrafrechts von Nutzen sein können.