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Mit dem Terminus «Teilbetrieb» hat der Gesetzgeber einen steuerlich wie betriebswirtschaftlich relevanten Begriff in das Steuerrecht eingebracht. Eine Legaldefinition fehlt allerdings, so dass es die Judikatur übernehmen musste, die Wortbedeutung zu ermitteln. Die daraufhin festgelegten und heute geltenden Inhaltskriterien können jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht befriedigen. Angesichts der bestehenden Situation will nun die vorliegende Arbeit einen eigenen Beitrag zur Problemlösung anbieten, indem ein auf wirtschafts- wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhendes, gleichwohl aber gesetzeskonformes Begriffsmodell entwickelt wird. Das Ziel hierbei ist, der Praxis, insbesondere den planungsbewussten Unternehmen, möglichst zuverlässige und operationale Begriffsmerkmale aufzuzeigen.