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Mit den geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen sind zahlreiche Interessen verbunden: Der Verbraucherschutz, die Gewährleistung des freien Warenverkehrs und die Förderung hochwertiger Agrarprodukte. 1992 errichtete die EG ein unmittelbar anwendbares, auf einem einheitlichen Registrierungssystem beruhendes Schutzsystem geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde es durch effizientere Gestaltung des Eintragungsverfahrens und Anpassung an die WTO-Regeln verbessert. Ungelöst blieb das Spannungsverhältnis zwischen neuem Gemeinschaftsrecht und den nationalen Schutzsystemen. Durch Rechtsvergleich werden entstandene Probleme und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.