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Die Europäische Kommission bemüht sich, eine Vereinheitlichung der nationalen Rechtsordnungen durch Richtlinien zu erreichen. Am konkreten Beispiel der Folgen der Verabschiedung der Verbraucherkreditrichtlinie können die Ergebnisse dieser Bemühungen beispielhaft in Deutschland und Großbritannien überprüft werden. Dazu bietet sich eine detaillierte Betrachtung der Anwendungsbereiche der entsprechenden Gesetze zum Verbraucherkreditrecht an. Beträchtliche Differenzen in der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in beiden Ländern zeigen die Hindernisse der jeweiligen nationalen Rechtskultur für die durch das europäische Recht angestrebte Harmonisierung der Rechtsordnungen auf.