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Die offene Drogenszene, aggressives Betteln bzw. Niederlassen u. ä. innerstädtische Probleme haben dazu geführt, daß polizeiliche Befugnisse gesucht werden, mit denen über den klassischen Platzverweis hinaus Ort und Dauer ausgedehnt werden können und die Gefahrenabwehr in den Vorfeldbereich verlagert werden kann. Diese Bearbeitung beantwortet u. a. die Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Maßnahmen als Platzverweise betrachtet werden können, beziehungsweise ob weitergehende landesrechtliche Regelungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben Stand halten. Der Autor hält letztere derzeit für verfassungswidrig und bietet eigene Lösungsvorschläge an. Wegen des besonderen Aufbaus dieser Untersuchung wird auf das Expertensystem-Shell-Projekt des Autors «ESSP» unter www.andre-helmke.de verwiesen.