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Nachdem die Ziele der Sicherheit, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Sozialstaatlichkeit in der Entwicklung des Verfassungsstaates Schritt für Schritt Gegenstand verfassungsrechtlicher Verbürgungen geworden sind, scheint mit der Aufnahme ökologischer Zielsetzungen eine neue Stufe der Verfassungsentwicklung erreicht zu sein. Die Bedeutung, die diese Aufnahme des Ökologiegrundsatzes für die moderne Verfassung und damit für die Grundordnung des Gemeinwesens besitzt, ist bislang noch nicht ausreichend erfaßt worden. Zwar gibt es Untersuchungen zu zahlreichen Einzelfragen aus verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Sicht, doch fehlt eine Gesamtschau, welche die einzelnen Elemente sichtet, systematisiert und im Hinblick auf das erreichte neue Stadium der Verfassungsstaatlichkeit deutet, aber auch die Folgerungen für das Selbstverständnis von Verfassung und Staat zieht. Diese Lücke zu schließen unternimmt die vorliegende Arbeit.