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Gegenstand der Arbeit ist die Namensführung von Ehegatten und der Namenserwerb des ehelichen Kindes. Mit der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung vor allem innerhalb Europas erhält auch das Namensrecht wachsende Bedeutung. Die Arbeit untersucht zunächst das deutsche materielle Recht und gibt einen Überblick über diverse ausländische Rechtsordnungen. Besondere Berücksichtigung findet das deutsche Namenskollisionsrecht, das in Sachverhalten mit Auslandsbezug Anwendung findet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß das geltende deutsche Recht aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen das Individualinteresse des Namensträgers betont und Ordnungsinteressen zurückstellt. Aus der Zulassung beschränkter Namens- und Rechtswahltatbestände erwachsen jedoch einige Regelungs- und Wertungswidersprüche in materieller und kollisionsrechtlicher Hinsicht.