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Das kirchliche Strafrecht hat in jüngster Zeit verstärkt die Aufmerksamkeit einer interessierten Öffentlichkeit auf sich gezogen. Diese Untersuchung will das Proprium der kirchlichen Strafgewalt aufzeigen und so ihren theologischen Kern freilegen. Sie geht der Frage nach, warum und zu welchem Zweck die Kirche Strafen verhängt, warum sie bis heute an einer ihr eigenen und unabhängigen Strafgewalt festhält, warum eine solche Strafgewalt notwendig ist und worin sie begründet liegt. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die Entwicklung der Strafrechtsbegründung vom Rechtsdenken des Ius Publicum Ecclasiasticum über das kirchliche Gesetzbuch von 1917 bis hin zum CIC/1983 und die Interpretation des kirchlichen Strafanspruchs in der neueren Kanonistik.