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Die Insolvenz eines Gesellschafters bedeutet für die GmbH, die sich in einer guten wirtschaftlichen Verfassung befindet, ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters sieht sich die Gesellschaft plötzlich mit einem Insolvenzverwalter konfrontiert, der insbesondere über das Stimmrecht des Gesellschafters Einfluss auf die Beschlussfassung in der GmbH nehmen kann. Die Untersuchung zeigt, welche Auswirkungen der Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die mit dem Geschäftsanteil verbundenen Rechte und Pflichten des Gesellschafters hat und wie der Insolvenzverwalter die Masse im Interesse der Gesellschafter-Gläubiger mehren kann. Außenstehende sollen - so die Perspektive der GmbH - möglichst von den gesellschaftlichen Belangen ferngehalten werden. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass nur eine umfassende Regelung zur zwangsweisen Einziehung des Geschäftsanteils geeignet ist, die drohende Überfremdung der innergesellschaftlichen Vorgänge in der Insolvenz eines GmbH-Gesellschafters zu verhindern. Die Änderungen durch das MoMiG werden berücksichtigt.