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Der Autor schildert Entwicklung und Schwierigkeiten des Europäischen Haftbefehls aus europäischer und deutscher Sicht. Die europäische Entwicklung bezieht sich im Wesentlichen auf den Zeitraum zwischen Rahmenbeschluss vom 13.06.2002 und EuGH-Entscheidung vom 03.05.07. Die deutsche Entwicklung ist durch Verfassungswidrigkeit des EuHbG I und durch das EuHbG II geprägt. Beide Entwicklungen befinden sich nach wie vor in fließender Dynamik. Die Schwierigkeiten aus europäischer Sicht bestehen in Umsetzungsdefiziten, inhaltlichen Schwächen und praktischen Problemen des Rahmenbeschlusses sowie in den Folgen der EuGH-Entscheidung vom 22.05.2007. Die Schwierigkeiten aus deutscher Sicht liegen in der Vereinbarkeit des EuHbG II mit höherrangigem Recht und in dessen Umsetzungsmängeln. Der Autor sieht eine Verzahnung der Schwierigkeiten beider Ebenen und zeigt neue Lösungsansätze auf.