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Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem 01. Januar 2010 sammelt sie nun bereits fleißig, wie aufgetragen, monatlich Millionen Datensätze über die fast 40 Mio. Beschäftigten unseres Landes: "ELENA".§§Die Rede ist hier vom Elektronischen Entgeltnachweis - kurzum ELENA.§Im Rahmen dieses Verfahrens werden fortan monatlich zig Informationen zu Gehalt, Fehlzeiten, Abmahnungen, Urlaubsansprüchen, Krankentagen, etc. sämtlicher abhängig beschäftigen Arbeitnehmer durch deren Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle übermittelt. Das alles, um im späteren möglichen Fall einer Beantragung von Sozialleistungen die dafür notwendigen Daten dort abrufen zu können - ohne die bisherige Papier- und Bürokratielast, so der Tenor.§§ELENA gilt schon jetzt als eine der gewaltigsten zentralen Datenspeicherverfahren von sensiblen Arbeitnehmerdaten, die es in Deutschland bisher gab.§Kaum einem Bürger fielen die Arbeiten zum Aufbau des ELENA-Verfahrens und die damit einhergehenden politischen Debatten in den letzten Jahren auf - bis es plötzlich so weit war - und das größte "Datensammelkind" der Bundesregierung seine ersten Schritte ging und dabei alsbald fiel.§Denn anfängliche Startschwierigkeiten gab es bereits nach einer genauen Betrachtung der von ELENA erfassten Daten. So handelte es sich eben zunehmend nicht mehr einfach nur um erforderliche Arbeitnehmerdaten, die übermittelt werden sollten. Hitzige Diskussionen brachen sowohl in der Politik als auch unter den Datenschützern aus. Man stellte sich zunehmend die Frage der Verfassungsmäßigkeit des ELENA-Verfahrens. Nicht nur einzeln übermittelte Datensätze schienen fragwürdig, sondern ebenso die Zweckbindung und -erreichung des gesamten Verfahrens.§§Nun - fast ein ganzes Jahr später - hat ELENA wohl auch den letzten Bürger auf sich aufmerksam machen können. Nicht nur deshalb, weil mittlerweile der Schatten jüngster Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung im Fall Telekommunikationsdaten über ihr liegt. Vielmehr noch, weil man gegen sie selbst Beschwer erhebt.§So wurde mit dem 31.03.2010 Verfassungsbeschwerde im Namen von 22.005 Beschwerdeführern beim BVerfG erhoben.§Die Vorwürfe gegen ELENA sind hart. ...