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Der europäische Binnenmarkt fördert die Zirkulation von Gütern und Personen. Sich hierbei realisierende Schäden müssen grenzüberschreitend reguliert werden. Ist der Schädiger haftpflichtversichert, stellt sich zunächst die Frage, welches Recht auf einen Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer anwendbar ist. Marianne Micha beschränkt den Blick dabei nicht auf die praktisch relevanteste Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern richtet ihn vor dem Hintergrund einer rechtsvergleichenden Umschau in Europa auch auf sonstige Pflicht- und freiwillige Haftpflichtversicherungen. So entwickelt die Autorin ein kollisionsrechtliches System zu Art. 18 Rom II-VO, das insbesondere eine differenzierte Regelung für die umstrittene Frage der Anknüpfung von Einwendungen des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag enthält.