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Anders als bei Richtern und Verwaltungsbeamten ist die Behandlung staatsanwaltschaftlicher Voreingenommenheit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Entsprechend umstritten sind die Fragen der Ausschließung und Ablehnung eines Staatsanwaltes wegen Besorgnis der Befangenheit. Diese Arbeit nähert sich der Problematik deshalb, nach Betrachtungen zu ihrer Behandlung in den deutschen Partikularrechten des 19. Jahrhunderts, mit grundlegenden Untersuchungen zur Rechtsnatur von Ausschließungstatbeständen und sonstigen Fällen der Besorgnis der Befangenheit. Im Anschluß werden Fragen des verfahrensmäßigen Umgangs mit der Befangenheitsbesorgnis einzelner Verfahrensbeteiligter erörtert und Vorschläge für Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung unterbreitet. Dem schließen sich Ausführungen zu möglichen Konstellationen von Ausschließung und Ablehnbarkeit des Staatsanwalts an.