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Ziel der Arbeit ist es, vor dem Hintergrund rechtstatsächlicher Untersuchungen interessengerechte Regeln für den Auftrittsvertrag zu entwickeln, die zum einen bei einer ergänzenden Vertragsauslegung herangezogen werden können und zum andern als Maßstab für die Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen ( 9 Abs. II Nr. 2 AGBG) dienen. Die Entwicklung eines «Besonderen Teils» des Auftrittsvertrages und die Erörterung an konkreten Einzelfragen steht im Mittelpunkt. Praktisch bedeutsame Fragen, wie z.B. Besetzungsänderungen, Werbung im Rahmen von Sponsorenverträgen, Auftrittsverboten, werden detailliert behandelt. Eine hypothetische Leitbildregel wird aufgestellt und dient dann als Maßstab für eine ergänzende Auslegung, die Lückenfüllung und die Inhaltskontrolle. Ferner ist der Auftrittsvertrag mit Auslandsberührung angesprochen. So werden Fragen der Ausweichklausel des Art. 28 Abs. V EGBGB, der Generalklausel des Art. 28 Abs. I EGBGB und des 12 AGBG behandelt.