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Die gemeinsame Lebensführung wird von Ehegatten häufig auch durch eine gemeinsame Kontoführung mittels eines Oder-Kontos umgesetzt. Die Folgen der Eröffnung eines Oder-Kontos, sowohl im Verhältnis zum Ehegatten wie auch zu Dritten, werden dabei von den Ehegatten regelmäßig vernachlässigt. Dies obwohl das Oder-Konto hinsichtlich der Kontoführung, der Mithaftung, des Innenausgleichs, der erbschaft- und schenkungsrechtlichen Folgen, sowie bei Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzmaßnahmen einige Besonderheiten aufweist, deren Berücksichtigung bei der Kontoeröffnung geboten ist. Die Arbeit zeigt die Gefahren eines Oder-Kontos auf, bietet entsprechende Schutzmöglichkeiten an und will die beteiligten Parteien zu einer die Gefahren des Oder-Kontos berücksichtigenden Kontoeröffnung veranlassen.