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Das Tarifrecht der Elektrizitätswirtschaft verschließt den Vertragspartnern für eine Vielzahl von Abnahmeverhältnissen die Möglichkeit, die Preise frei auszuhandeln. Der Autor untersucht, inwieweit eine derartige staatliche Regulierung mit den Rechten der Betroffenen zu vereinbaren ist. Im Anschluß an seine Darstellung der Tarifrechtsentwicklung zeigt er (grund-)rechtliche Grenzen für Tarifvorschriften auf. Hierbei werden neben grundrechtsdogmatischen Fragen praktische Probleme des Wirtschaftsrechts untersucht. So findet der Leser unter anderem eine eingehende Erörterung der Grundrechtsberechtigung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen. Die Monographie richtet sich zunächst an die mit dem Tarifwesen befaßten Fachleute in Wissenschaft, Verwaltung und den Unternehmen der Energiewirtschaft. Da sie darüber hinaus zahlreiche aktuelle Fragen des Wirtschafts-, Verwaltungs- und Verfassungsrechts erörtert, ist sie aber auch für einen weiteren Leserkreis von Interesse. Der Verfasser ist Mitarbeiter des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln.