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Die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige wird noch immer unter dem Aspekt gesehen, Steuerquellen zu erschließen. Diese fiskalische Sichtweise wird kritisch hinterfragt, wobei erstmals ein Augenmerk auf die bloß strafmildernd wirkende Selbstanzeige im Rahmen der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung gerichtet wird. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich deutlich ab, dass das Selbstanzeigeprivileg vornehmlich als ein Institut der Tätigen Reue bzw. als Ausdruck der strafrechtlichen Wiedergutmachung zu begreifen ist. Daraus folgernd werden Grundelemente einer allgemeinen Wiedergutmachungsvorschrift de lege ferenda formuliert. Der Autor wendet sich mit diesem Werk gleichermaßen an die Wissenschaft und Praxis.