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Infolge der Säkularisation und des damit eingeleiteten Untergangs des Heiligen Römischen Reiches hatten die alten Strukturen der Reichskirche aufgehört zu existieren. Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts war deshalb besonders geprägt von den Spannungen und Kämpfen um die Neugestaltung des Verhältnisses zwischen staatlicher und kirchlicher Ordnung. In dieser Zeit des Umbruchs entwickelte Wilhelm Traugott Krug auf der Grundlage des Naturrechts ein '(Staats-)Kirchenrecht nach Grundsätzen der Vernunft', welches allgemeingültig die rechtliche Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Staat bestimmen sollte. Ausgehend vom Staatskirchenrecht in Krugs sächsischer Heimat untersucht diese Arbeit Krugs Lösungsansatz unter besonderer Berücksichtigung seines Eintretens für Glaubens- und Gewissensfreiheit.