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Diese Arbeit behandelt die über 200-jährige Entwicklung des Pfandbriefwesens und jener Institute, die dieses Wertpapier in Umlauf bringen. Trotz des enormen Unterschieds, den die heutigen Pfandbriefe im Vergleich zu ihren frühen Vorläufern darstellten, ist der ursprüngliche Zweck, nämlich eine Geldforderung durch Hypotheken abzusichern, gleichgeblieben. Neben der rechtshistorischen Betrachtung wird auch auf die Rechtsnatur des Sicherungsrechts für die Pfandbriefgläubiger eingegangen und nachgewiesen, daß sich in diesem Rechtsgebiet Hypothekarrecht, Wertpapierrecht und Konkursrecht ineinander verzahnen. Obwohl primär die Entwicklung in Österreich dargestellt wird, werden viele Querverbindungen, insbesondere zu Deutschland, aufgezeigt und näher untersucht.