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Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz stellt einen Paradigmenwechsel im Zuge der Stärkung der 2. Säule der Alterssicherung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen dar. Der Gesetzgeber reagiert auf die schwierige Situation der kapitalgedeckten Vorsorge im Niedrigzinsumfeld und die stagnierende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist dabei das letzte große Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode, ein Abschluss der parlamentarischen Beratungen wird für März 2017 erwartet. Die neuen Regelungen sollen ab 1. Januar 2018 gelten. Der Band "Das neue Betriebsrentenrecht" nimmt unmittelbar Bezug auf die Neuregelungen, die in vielen Bereichen, Stichwort "pay and forget", neues Recht schreiben: