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Über drei Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche wurden zwischen 1945 und 1949 in der ehemaligen DDR enteignet und zu einem großen Teil als «Neubauerneigentum» an private Empfänger umverteilt. Im Zusammenhang mit der Klärung der heutigen Eigentumsverhältnisse ist dieses Neubauerneigentum - oft auch als «Bodenreformeigentum» bezeichnet - wegen seiner besonderen rechtlichen Ausgestaltung und seines unübersichtlichen Normengefüges Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten. Diese Arbeit stellt die relevanten Vorschriften mit ihrem ideologischen Hintergurnd dar und gewährt dabei zugleich einen Einblick in die Entwicklung der ostdeutschen Agrarstruktur nach der Bodenreform. Auch die jüngsten Tendenzen und gesetzgeberischen Maßnahmen seit der Wiedervereinigung finden Berücksichtigung.