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Das kirchenrechtliche Gemeindeprinzip trifft grundsätzliche Aussagen zur Verteilung der Leitungsgewalt in der evangelischen Kirche. Wird es einer landeskirchlichen Verfassung zugrunde gelegt, hat dies strukturelle Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen gemeindlichen und landeskirchlichen Leitungsgremien sowie die landeskirchliche Organisation überhaupt. Mit Blick auf die Bekenntnisorientierung des Kirchenrechts ist allerdings schon die Annahme eines kirchlichen Rechtsprinzips nicht unproblematisch. Diese Abhandlung beschäftigt sich daher zunächst mit dem Inhalt und der bekenntnismäßigen Grundlegung des Gemeindeprinzips. Danach werden am Beispiel einer reformierten Kirchenverfassung die Auswirkungen in der Praxis untersucht.