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Geistiges Eigentum gilt als eines der wichtigsten, zugleich aber auch am häufigsten verletzten Rechte in China. Der Beitritt der VR China zur WTO hat im Immaterialgüterrecht umfassende Änderungen gebracht. Sind Ausländer Parteien eines grenzübergreifenden Rechtsgeschäfts wie z.B. einem Technologietransfer, stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht. Können die Parteien das anwendbare Recht frei wählen und wenn ja, wo beginnt die Grenze des zwingenden Rechts? Welches Recht regiert die Verletzung geistigen Eigentums? Welche Rolle spielen internationale Verträge? Wie ist die Rechtsinhaberschaft an Patenten und Urheberrechten in Arbeitsverhältnissen geregelt? Thomas Pattloch beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen der Anwendung internationaler Konventionen, der Parteiautonomie und der Anwendung zwingenden nationalen Rechts auf dem Hintergrund eines Vergleichs mit der Rechtslage in Deutschland.