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Konflikte wie in Afghanistan oder Israel und Palästina zeigen, dass staatliche Streitkräfte bei den Kämpfen immer öfter auf Zivilpersonen und zivile Objekte treffen. In diesen asymmetrischen Konflikten reagiert die überlegene Partei auf die zunehmenden terroristischen Methoden des Unterlegenen vermehrt mit gezielten Tötungen und dem Einsatz von Drohnen.§Lars Schmidt zeigt auf, dass alles Notwendige für den Umgang mit Zivilisten in bewaffneten Konflikten den völkerrechtlichen Vertragstexten schon zu entnehmen ist. Er schlägt einen einheitlichen Auslegungsstandard vor, der sich auf vordringende Rechtsansichten stützt. Der Schlüssel ist nicht eine Vertragsanpassung an jede neue Gegebenheit, sondern die Entwicklung von Völkergewohnheitsrecht, was letztlich Einfluss auf die Methoden der Kriegführung haben und sich bis zu den Rules of Engagement der Streitkräfte fortsetzen wird.§Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Friedrich-Schiller-Universität Jena 2012.