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Im Rahmen der Föderalismusreform haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug erhalten. Viele Experten haben hierbei vor einem "Wettlauf der Schäbigkeit" gewarnt. Vor diesem Hintergrund hat sich Hamburg zum 1. Januar 2008 - nach vielen Restriktionen in der Vollzugspraxis - das wohl schärfste Strafvollzugsgesetz Deutschlands gegeben. Unter der Leitfrage "Chance oder Risiko?" wird das Gesetz einer kritischen Analyse unterzogen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass wesentliche Punkte des Gesetzes keinen Bestand haben werden.