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Das Recht der Untersuchungshaft ist ein äußerst praxisrelevantes und wichtiges Thema. Die Föderalismusreform führte zu einer Neuordnung des gesamten Rechtsgebietes. Infolgedessen ging die Gesetzgebungskompetenz für den Untersuchungshaftvollzug mit Ausnahme von verfahrenssichernden Anordnungen auf die Länder über. Zudem wurden die §§ 112 ff. StPO neu gefasst. Im Vordergrund der Untersuchung steht die Auseinandersetzung mit den Rechtsbehelfen gegen Haftentscheidungen sowie gegen vollzugliche Beschränkungen zur Sicherung des Haftzweckes und gegen sonstige Entscheidungen und Maßnahmen im Vollzug. Die Arbeit widmet sich außerdem den in § 119 StPO enthaltenen vollzuglichen Regelungen. Der Schlussbetrachtung geht ein Kapitel über das Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz voraus.